Wirtschaftsstrafrecht (Fachanwälte für Strafrecht) – Compliance – Ombudspersonen – Frankfurt
Erfahrene Strafverteidiger und Compliance-Berater in Frankfurt – bundesweite Vertretung und Beratung
Die Kanzlei-Boutique Buchert Jacob Partner wird von Rechtsanwälten und Fachanwälten für Strafrecht geführt, die sich ausschließlich auf Wirtschaftsstrafrecht/Steuerstrafrecht, Criminal Compliance, Dienstleistungen als Ombudspersonen und Internal Investigations spezialisiert haben.
Als eine der wenigen Boutiquen auf dem Markt vereinen wir seit rund 25 Jahren Erfahrungen aus der Praxis der Strafverteidigung und Vertretung von Privatpersonen und Unternehmen in Ermittlungsverfahren und vor Gericht, der Compliance-Beratung, sowie als Ombudspersonen von über 70 Unternehmen.
Strafverteidigung
Die Anwälte und Fachanwälte für Strafrecht der Kanzlei Buchert Jacob Partner sind seit über 25 Jahren deutschlandweit ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig.
Wirtschaftsstrafrecht
Steuerstrafrecht
Unternehmensstrafrecht
Insolvenzstrafrecht
Arbeitsstrafrecht
Compliance-Beratung
Wir beraten Unternehmen nicht nur präventiv und zum Umgang mit aktuellen Compliance-Fällen, sondern helfen auch kompetent beim Aufbau von maßgeschneiderten Compliance-Strukturen mit fachgerechten Hinweisgebersystemen.
Aufbau und Optimierung von Compliance-Management-Systemen (CMS)
Beratung zu und Betreiben von Hinweisgebersystemen
Auditierung von CMS und Hinweisgebersystemen
Internal Investigations
Korruptionsverdacht, der Verrat von Geschäftsgeheimnissen, Betriebssabotage oder Verdachtsfälle von Betrug, Untreue oder Diebstahl werfen oft unverhofft die Frage auf, wie das Unternehmen damit umgehen soll.
Ombudspersonen / Vertrauensanwälte
Mit über 70 Mandaten als Ombudsmann/Ombudsfrau sind wir nicht nur einer der größten Anbieter dieser Dienstleistungen in Deutschland. Was noch wichtiger ist – wir haben mehr als 25 Jahre Erfahrung auf diesem speziellen Gebiet. Davon profitieren unsere Mandanten.
Persönlichkeiten – die Partner der Kanzlei
Buchert Jacob Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB ist keine anonyme Großkanzlei. Wir legen Wert auf eine individuelle Betreuung unserer Mandanten und stehen Ihnen als persönliche Ansprechpartner zur Verfügung.

Dr. Rainer Buchert
Wirtschaftsstrafrecht
Medizinstrafrecht
Arbeitsstrafrecht
Compliance-Beratung
Internal Investigations
Ombudsperson

Dr. Caroline Jacob
Wirtschaftsstrafrecht
Steuerstrafrecht
Unternehmensverteidigung
Arbeitsstrafrecht
Compliance-Beratung
Internal Investigations
Ombudsperson
Aktuelles – What’s new?
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BGH zur Untreue bei Darlehen – BGH, Beschl. v. 30.1.2024 − 4 StR 191/23 (LG Dortmund)
BGH zur Untreue bei Darlehen – BGH, Beschl. v. 30.1.2024 − 4 StR 191/23 (LG Dortmund) 1. BGH zur Untreue bei Darlehen Der Bundesgerichtshof (BGH) stellt klar, dass ein gewöhnlicher Darlehensvertrag keine Vermögensbetreuungspflicht des Darlehensnehmers gegenüber dem Darlehensgeber begründet. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn ein zweckgebundenes Darlehen mit geschäftsbesorgungsähnlichem Charakter vorliegt, das vorrangig…
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Vermögensschaden beim Betrug – BGH, Beschl. v. 4.12.2024 − 2 StR 352/23 (LG Frankfurt a. M.)
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil des Landgerichts Frankfurt a. M. im Wesentlichen wegen fehlerhafter Schadensbestimmung im Rahmen des Betrugstatbestands (§ 263 StGB) aufgehoben – nicht wegen einer falschen Schuldfeststellung, sondern wegen eines rechtsfehlerhaften Strafausspruchs, der auf unzureichenden und möglicherweise unzutreffenden Erwägungen zur Höhe des Vermögensschadens beruhte. Hier die zentralen…
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Aufhebung des Arrestes bei Verweigerung der Akteneinsicht – LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 01.03.2023
1. Leitsatz und Ausgangspunkt Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte zuletzt entschieden, dass ein Vermögensarrest im Beschwerdeverfahren aufzuheben ist, wenn dem Verteidiger keine Akteneinsicht in die den Arrest tragenden Aktenteile gewährt wird, obwohl der Arrest bereits vollzogen ist. 2. Sachverhalt In einem Betrugsverfahren wurde gegen die A-GmbH – vertreten durch den Beschuldigten…
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Der Ersteller von Schein- oder Abdeckrechnungen ist tauglicher Einziehungsadressat
Zusammenfassung des Beschlusses des Landgerichts Hamburg (19.09.2023 – 718 NBs 41/23) 1. Entscheidung zur Revision Am 19.09.2023 hob das Landgericht Hamburg im Fall des Angeklagten das Urteil der Wirtschaftsstrafkammer des Amtsgerichts Hamburg auf, das ursprünglich am 7. August 2023 eine Strafe von einem Jahr und elf Monaten Freiheitsstrafe sowie eine…
Alphabet des (Wirtschaftsstraf-) Rechts
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